Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen

Fotografische Arbeiten, Bildproduktionen, Digitalbearbeitung und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform.

2. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt mit dem Ausgleich der Rechnung alle uneingeschränkten räumlichen und zeitlichen Nutzungsrechte des ausgehändigten Bildmaterials. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung bei Nennung des Kundennamens als Referenz zu verwenden. Dies gilt auch für die Internetdarstellung. Alle Entwürfe und Endprodukte der Fotografin Celine Winkel gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

3. Aufträge

Der Auftraggeber darf der Fotografin für die Aufnahmen nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stellt der Auftraggeber die Fotografin frei. Die Fotografin Celine Winkel wählt die Fotos aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.

4. Honorar und Nebenkosten

Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist die Fotografin berechtigt ein Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Evtl. anfallende Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Ist ein Zeit-Honorar vereinbart, so erhält die Fotografin bei einer Verlängerung der Aufnahmen den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmen wesentlich (über 1/5) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

5. Fälligkeit

Das Honorar ist zahlbar (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Zentralbank zzgl. Mehrwertsteuer einzufordern.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Fotografin jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung oder bei Verschiebung des Termins hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Modelagenturen, Locationmiete, Ausrüstungsmiete, Ausfallhonorare von Fotomodellen, Spesen etc.), die in einem direkten Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Bei wetterbedingten Ausfällen, so genannter Wetterbuchungen, ist vom Auftraggeber 1/2 des vereinbarten Honorars zu übernehmen. Bei Vertragsrücktritt und Kündigung trägt der Auftraggeber die Kosten für den Verdienstausfall und hat nach folgender Staffelung zu zahlen:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 15%
  • Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
  • Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn und bei Nichtantritt: 75%

Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Fotografin insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.

Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Fotografin Celine Winkel ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.

7. Schutzrecht und Rechte Dritter

Sofern nicht die Fotografin ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber.

Die Fotografin Celine Winkel übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet, dass die Metadaten und Informationsdaten der Fotodatei der Fotografin Celine Winkel nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit die Fotografin Celine Winkel jederzeit als Urheberin der Bilder identifiziert werden kann.

8. Haftung und Schadensersatz

Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials der Fotografin Celine Winkel, ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro pro Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung der Fotografin, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,- Euro pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.

9. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Berlin.